§ 34 SGB VIII i. V. m. §27oder § 41 SGB VIII, KJHG:
Allgemeingültige strukturelle Rahmenbedingungen
Die Jugendwohngemeinschaften in Form von Kleinstwohnungen MoS und WS der AG ChancenGerecht zählen zu einer stationären Wohnform der erzieherischen Hilfen und bieten jeweils 2 und 4 Plätze für männliche junge Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren, bei denen ein erzieherischer Bedarf besteht und über fortgeschrittene lebenspraktische Fertigkeiten verfügen. Die Plätze sind verteilt auf 2 Jugendwohngemeinschaften in Form von Kleinstwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Dillingen-Stadt und Dillingen-Pachten.
Die tägliche Betreuungszeit ergibt sich aus dem Betreuungsschlüssel von 1:3, dies entspricht mindestens 12 Betreuungsstunden pro jungem Menschen in der Woche und hält eine Präsenzzeit in der Kernzeit von 08.00 bis 16.00 bzw. bis 20.00 Uhr im Personaleinsatzplan vor. Die tägliche Betreuungszeit variiert je nach Größe der Jugendwohngemeinschaft zwischen 8 und 12 Stunden und hält ab 16.00 Uhr ein gruppenübergreifendes freizeitpädagogisches Angebot bereit. Darüber hinaus wurden Doppeldienste an Werktagen berücksichtigt, um Termine mit den jungen Menschen außerhalb der Einrichtung wahrzunehmen. Außerhalb der Präsenszeit wird eine Rufbereitschaft eingesetzt, bei der sich eine sozialpädagogische Fachkraft an einem von ihr selbst gewählten Ort aufhält, um auf Abruf rund um die Uhr die Arbeit aufzunehmen.
Die Jugendwohngemeinschaft in Form von Kleinstwohnungen haben zum Ziel männlichen und weiblichen jungen Menschen, ab 16 Jahren, die über fortgeschrittene lebenspraktischen Fertigkeiten verfügen und sich vorzugsweise bereits innerhalb der Jugendwohngemeinschaften, die lediglich über ein Einzelzimmer verfügen, bewährt haben zu ermöglichen eine Zukunftsperspektive in einem geschützten Rahmen für sich eruieren zu können und unter pädagogischer Begleitung neben dem Erlernen von alltagspraktischen Fähigkeiten, beim Aufbau von stabilen sozialen Netzwerken in und außerhalb der Erziehungshilfe, bei der beruflichen oder schulischen Vernetzung sowie bei der Vertretung eigener Interessen im Umgang mit Behörden und sonstigen Institutionen gefordert und gefördert zu werden.
Standortspezifische Unterschiede
Jugendwohngemeinschaft MoS
Die Jugendwohngemeinschaft in Form von Kleinstwohnungen MoS in Dillingen-Stadt verfügt über 2 Plätze für weibliche und männliche junge Menschen. Das Mehrfamilienhaus befindet sich in einer ruhigen Seitenstraße im Stadtzentrum von Dillingen in fußläufiger Nähe zur Jugendwohngemeinschaft TS und werden von ebendiesen pädagogischen Fachkräften pädagogisch begleitet. Aufgrund der Nähe zur Jugendwohngemeinschaft TS, die in der Kernzeit von 08.00 – 16.00 Uhr besetzt ist, können die jungen Menschen in der MoS ebenfalls diese Kernzeiten nutzen, sodass der Schutzauftrag der jungen Menschen gewährleistet ist. Alle Bedarfe des täglichen Lebens, sowie wichtige Ämter und Schulen sind entweder zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln in wenigen Minuten erreichbar.
Die 2 jungen Menschen bewohnen jeweils eine abgeschlossene und vollmöblierte 1-ZKB Kleinstwohnung von ca. 15 Quadratmetern, die je einen Wohnraum/Schlafraum mit voll ausgestatteter Kitchenette mit Koch- und Spülmöglichkeit und ein Badezimmer zur Verfügung stellen. Die Kleinstwohnungen liegen jeweils im Erdgeschoss und im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Die Hauswirtschaftsräume teilen sich die jungen Menschen gemeinschaftlich im Kellergeschoss des Wohnhauses. Zusätzlich verfügt das Haus über Terrassen/Balkone und einem Garten.
Ihre AnsprechpartnerInnen
Jugendwohngemeinschaft WS
Die Jugendwohngemeinschaft in Form von Kleinstwohnungen WS in Dillingen-Pachten verfügt über 4 Plätze für weibliche und männliche junge Menschen. Das Wohnhaus befindet sich in einer verkehrsberuhigten Seitenstraße im Ortsteil Dillingen-Pachten in fußläufiger Nähe zur Jugendwohngemeinschaft PS und liegt zentral, sodass alle Bedarfe des täglichen Lebens, sowie wichtige Ämter und Schulen entweder zu Fuß oder mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln in wenigen Minuten erreichbar sind.
Die 4 jungen Menschen bewohnen jeweils eine abgeschlossene und vollmöblierte 1-ZKB Kleinstwohnung von ca. 20 Quadratmetern, die je einen Wohnraum/Schlafraum mit integrierter Küchenzeile und ein Badezimmer zur Verfügung stellen. Zwei Kleinstwohnungen liegen jeweils im Erdgeschoss und zwei jeweils im Obergeschoss des Wohnhauses. Im Dachgeschoss befindet sich für die pädagogischen Fachkräfte ein abgeschlossener Bereich, der über ein Büro- und Besprechungsraum sowie einen eigenen Sanitärbereich verfügt. Die Hauswirtschaftsräume teilen sich die jungen Menschen im Kellergeschoss des Wohnhauses.
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