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Inhaltliche Schwerpunkte

„Hilfen zur Erziehung sollen Jugendlichen und jungen Menschen, die zumindest zeitweilig in prekären Lebenskonstellationen aufwachsen, eine Jugend ermöglichen, […] in denen ihnen vergleichbare soziale Zugänge – wie gleichaltrigen Jugendlichen – zur sozialen Teilhabe eröffnet werden“ (BMFSJ).

Die inhaltliche Schwerpunktsetzung unserer stationären Hilfen zur Erziehung zeichnet sich durch eine intensive pädagogische Betreuung und Begleitung von jungen Menschen und Familien aus, die meist durch fragile Beziehungskonstellationen sowie prekäre Lebensumstände geprägt ist. Dabei fokussiert sich die inhaltliche Ausgestaltung unserer Arbeit auf die individuelle Entwicklung von jungen Menschen ab 16 Jahren, die pädagogisch begleitet und beraten sowie in vielfältigen Bereichen hinsichtlich einer eigenständigen Lebensführung unterstützt werden, die als Hauptziel eine selbständige und selbstverantwortliche Lebensführung für die jungen Menschen erbringen soll.

Bedarfsorientierung

Das Konzept der Bedarfsorientierung richtet sich nach den individuellen Lebenslagen, Lebensentwürfen und Bedürfnissen von jungen Menschen und fokussiert bedarfsorientierte und passgenaue Hilfen zur Lebensbewältigung. Die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeit unserer pädagogischen Fachkräfte beschreibt eine professionelle Haltung, die respektvolle Beziehungen, Reflexion und Achtsamkeit in den Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit stellt mit dem Hauptziel, das Hilfsangebot an den tatsächlichen Bedarf des jungen Menschen anzupassen und in den Verselbständigungsprozess mit einzubeziehen.

Die AG ChancenGerecht eru­iert dahingehend im Rahmen eines Clearingverfahren, innerhalb der ersten drei Monate der Maßnahme, über eine intensive sowie lösungs- und ressourcenorientier­te Beratung und Unterstützung, die Intensität des Betreuungsumfangs, mit dem Ziel einen langfristigen Verbleib in unseren Jugendwohngemeinschaften zu sichern und überflüssige Beziehungsabbrüche zu vermeiden.

Die AG ChancenGerecht orientiert sich am individuellen Unterstützungs­bedarf des jungen Menschen und offeriert resultierend daraus individualisierte Hilfestellung in Form von zusätzlichen Fachleistungsstunden, wenn der Unterstützungsbedarf über den Rahmen der Regelleistung hinausgeht. Der Mehrbedarf wird notwendig, wenn besondere Herausforderungen oder Einschränkungen eine intensivere oder spe­zifischere Förderung erfordern, mit dem Ziel Teilhabe und Chancengleichheit zu ermöglichen, Entwicklung zu sichern und den Schutzauftrag zu gewährleisten.

Die AG ChancenGerecht stellt jungen Menschen, die auf Grund Ihres vorangeschrittenen Selbständigkeitsgrades die stationäre Begleitung und Betreuung in einer der Jugendwohngemeinschaft nicht mehr benötigen, eine ambulante Nachbetreuung nach § 30 SGB VIII i. V. m. § 41 SGB VIII zur Verfügung. Unter Einbeziehung der lebensweltorientierten Möglichkeiten zur Verselbständigung wird bei zunehmender Eigenverantwortlichkeit die Intensität des Settings reduziert, mit dem Ziel den Verselbständigungsprozess zu internalisieren.

Inhaltliche Schwerpunkte

„Hilfen zur Erziehung sollen Jugendlichen und jungen Menschen, die zumindest zeitweilig in prekären Lebenskonstellationen aufwachsen, eine Jugend ermöglichen, […] in denen ihnen vergleichbare soziale Zugänge – wie gleichaltrigen Jugendlichen – zur sozialen Teilhabe eröffnet werden“ (BMFSJ).

Die inhaltliche Schwerpunktsetzung unserer stationären Hilfen zur Erziehung zeichnet sich durch eine intensive pädagogische Betreuung und Begleitung von jungen Menschen und Familien aus, die meist durch fragile Beziehungskonstellationen sowie prekäre Lebensumstände geprägt ist. Dabei fokussiert sich die inhaltliche Ausgestaltung unserer Arbeit auf die individuelle Entwicklung von jungen Menschen ab 16 Jahren, die pädagogisch begleitet und beraten sowie in vielfältigen Bereichen hinsichtlich einer eigenständigen Lebensführung unterstützt werden, die als Hauptziel eine selbständige und selbstverantwortliche Lebensführung für die jungen Menschen erbringen soll.

Bedarfsorientierung

Das Konzept der Bedarfsorientierung richtet sich nach den individuellen Lebenslagen, Lebensentwürfen und Bedürfnissen von jungen Menschen und fokussiert bedarfsorientierte und passgenaue Hilfen zur Lebensbewältigung. Die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeit unserer pädagogischen Fachkräfte beschreibt eine professionelle Haltung, die respektvolle Beziehungen, Reflexion und Achtsamkeit in den Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit stellt mit dem Hauptziel, das Hilfsangebot an den tatsächlichen Bedarf des jungen Menschen anzupassen und in den Verselbständigungsprozess mit einzubeziehen.

Die AG ChancenGerecht eru­iert dahingehend im Rahmen eines Clearingverfahren, innerhalb der ersten drei Monate der Maßnahme, über eine intensive sowie lösungs- und ressourcenorientier­te Beratung und Unterstützung, die Intensität des Betreuungsumfangs, mit dem Ziel einen langfristigen Verbleib in unseren Jugendwohngemeinschaften zu sichern und überflüssige Beziehungsabbrüche zu vermeiden.

Die AG ChancenGerecht orientiert sich am individuellen Unterstützungs­bedarf des jungen Menschen und offeriert resultierend daraus individualisierte Hilfestellung in Form von zusätzlichen Fachleistungsstunden, wenn der Unterstützungsbedarf über den Rahmen der Regelleistung hinausgeht. Der Mehrbedarf wird notwendig, wenn besondere Herausforderungen oder Einschränkungen eine intensivere oder spe­zifischere Förderung erfordern, mit dem Ziel Teilhabe und Chancengleichheit zu ermöglichen, Entwicklung zu sichern und den Schutzauftrag zu gewährleisten.

Die AG ChancenGerecht stellt jungen Menschen, die auf Grund Ihres vorangeschrittenen Selbständigkeitsgrades die stationäre Begleitung und Betreuung in einer der Jugendwohngemeinschaft nicht mehr benötigen, eine ambulante Nachbetreuung nach § 30 SGB VIII i. V. m. § 41 SGB VIII zur Verfügung. Unter Einbeziehung der lebensweltorientierten Möglichkeiten zur Verselbständigung wird bei zunehmender Eigenverantwortlichkeit die Intensität des Settings reduziert, mit dem Ziel den Verselbständigungsprozess zu internalisieren.

Gruppenübergreifende freizeitpädagogische Angebote

Die AG ChancenGerecht kooperiert mit diversen ortsansässigen Institutionen und Vereinen und nutzt diese, um bedarfsorientierte Kooperationsprojekte zu initiieren. Dahingehend werden gemeinsam mit den jungen Menschen freizeitpädagogische und gruppenübergreifende Angebote ausgestaltet, welche an den Wünschen der jungen Menschen orientiert sind, und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld unterstützt. Die Angebote finden montags bis donnerstags ab 16.00 Uhr statt und variieren inhaltlich nach den Interessen und Bedürfnissen der jungen Menschen sowie werden die Angebote halbjährlich evaluiert und neu erarbeitet mit dem Ziel, den jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, neue Fähigkeiten zu entdecken, sich auszuprobieren sowie sich bedarfsorientiert zu vernetzen.

Berufliche Anbindung

Die AG ChancenGerecht verfügt über eine Netzwerkkarte mit diversen Ko­operationspartnern, bestehend aus potenziellen Arbeitgebern, die ein Praktikum und/oder eine Ausbildungsstelle offerieren. Dahingehend werden gemeinsam mit den jungen Menschen beruflich orientierte und gruppenübergreifende Angebote ausgestaltet, welche an den beruflichen Wünschen der jungen Menschen orientiert sind, und ein zukunftsfähiges Lebensumfeld unterstützt. Neben dem Kompetenzerwerb von lebenspraktischen Fähigkeiten steht die Förderung von stabilen sozialen Netzwerken in und außerhalb der Erziehungshilfe, mit dem Ziel eine realistische und auf die Bedürfnisse des jungen Menschen angepasste berufliche oder schulische Perspektive zu erarbeiten ebenfalls im Vordergrund unserer stationären Maßnahmen.

Kinderschutz

In den Jugendwohngemeinschaften der AG ChancenGerecht begegnen wir jungen Menschen mit oft­mals belastenden Erfahrungen und erschüttertem Vertrauen in Erwachsene. Umso wichtiger ist es, ihnen einen sicheren Ort zu bieten, an dem sie zur Ruhe kommen, stabile Bindungen erfahren und neue Lebensperspektiven entwickeln können. § 8a SGB VIII bildet die gesetzliche Grundlage für den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und ist damit ein zentrales Element der Kinder- und Jugendhilfe. Zur inhaltlichen Ausgestaltung unserer pädagogischen Arbeit hinsichtlich des Kinderschutzes haben wir ein eigenes Kinderschutzkonzept entwickelt. Es beschreibt klare Strukturen, Verhaltensweisen und Abläufe, die dem Schutz der Kinder und Jugendlichen dienen. Unser Kinderschutzkonzept orientiert sich an den gesetzlichen Grundlagen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt.

KinderschutzKinderschutzKinderschutz

Das eigens entwickelte Kinderschutzkonzept der AG ChancenGerecht verfolgt das Ziel, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und adäquat reagieren zu können, um die Sicherung des Kindeswohls zu gewährleisten. Dahingehend verpflichten sich unsere pädagogischen Fachkräfte dazu, bei Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen eine fachlich fundierte Einschätzung im Rahmen einer InsoFa-Beratung vorzunehmen. Hierfür verfügen zwei unserer pädagogischen Fachkräfte über das Zertifikat „Insoweit erfahrene Fachkraft“(InsoFa) die kollegial beratend zur Seite stehen und bei der Einschätzung eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung assistieren. Des Weiteren sollen Eltern sowie die jungen Men­schen, je nach Alter und Reife, aktiv an dem Prozess partizipieren um diese frühzeitig vor Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch zu schützen und geeignete Hilfen in die Wege zu leiten.

Wir arbeiten…

Fallanfrage ChancenGerecht

Bitte füllen Sie dieses Formular aus, damit wir wissen, wie wir Ihnen helfen können.
Alle Angaben sind vertraulich und können nur von uns eingesehen werden (Datenschutzerklärung erfolgt am Ende).

Nach Eingang ihrer vollständig ausgefüllten Fallanfrage melden wir uns innerhalb einer Woche zurück.

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