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Unsere Angebote

Die Jugendwohngemeinschaften der AG ChancenGerecht sind längerfristig angelegte stationäre Hilfemaßnahmen die als Hauptziel, eine selbständige und selbstverantwortliche Lebensführung für die jungen Menschen erbringen soll.

Die Jugendwohngemeinschaften offerieren jungen Menschen die Möglichkeit, den Übergang von der Ursprungsfamilie, der Pflegefamilie oder einer stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung zum selbständigen, autonomen Leben im stationären Setting zu erproben. Durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen Angeboten, ihrem Alter und Entwicklungsstand entsprechend, werden die jungen Menschen in ihrer Entwicklung gefördert und in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt.

Gesetzliche Grundlagen

§ 27 Hilfe zur Erziehung i. V. m. § 34 Heimerziehung, in Form einer stationären Maßnahme
§ 41 Hilfe für junge Volljährige i. V. m. § 34 Heimerziehung, in Form einer stationären Maßnahme
§ 27 Hilfe zur Erziehung i. V. m. § 30 Erziehungsbeistand, in Form von zusätzlichen Fachleistungsstunden innerhalb der stationären Maßnahme
§ 41 Hilfe für junge Volljährige i. V. m. § 30 Erziehungsbeistand, in Form einer ambulanten Nachbetreuung

Zielgruppe

Die Zielgruppe besteht aus jungen Menschen ab einem Lebensalter von mindestens 16 Jahren, die vorerst nach § 42 Abs. 1 S. 1 Nr.3 Inobhutnahme und/oder langfristig nach § 34 i. V. m. § 27 oder § 41 SGB VIII KJHG stationär untergebracht werden müssen. Die Zusatzstunden durch Mehrbedarf sowie die ambulante Nachbetreuung können nach § 30 SGB VIII in Verbindung mit § 27 oder 41 SGB VIII zusätzlich bestallt werden.

Aufgenommen werden

  • junge Menschen ab 16 Jahren, die aus stationären Maßnahmen entlassen werden und weitere Hilfe durch sozialpädagogische Fachkräfte bei der Verselbständigung bedürfen oder

  • junge Menschen, deren Anspruch auf Erziehung in der Herkunfts- oder Pflegefamilie nicht nachgekommen werden kann.

  • junge Menschen unter 16 Jahren, nach individueller Prüfung, die über ausreichende Kompetenzen für eine eigenverantwortliche Lebensführung, die keiner Rund-um-die-Uhr-Betreuung mehr bedürfen, verfügen.

Nicht aufgenommen werden

  • junge Menschen ohne Mitwirkungsbereitschaft.

  • junge Menschen mit Eigen- und Fremdgefährdung.

  • junge Menschen mit geistiger- und/oder körperlicher Behinderung.

  • junge Menschen, die unter akuten psychiatrischen Erkrankungen leiden.

  • junge Menschen, die unter einer akuten Suchtproblematik leiden.

Stationäre Hilfen zur Erziehung

  • Kicker

    JWGM männliche junge Menschen

  • JWGM weibliche junge Menschen

  • Kleinstwohnung Chancengerecht

    JWGM Kleinstwohnungen weibliche und männliche junge Menschen

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